Unsre AGB,s
Untsere AGB,s & Geschäftsbedingungen IHMTStein Motorradtouren!
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Dear friends Customers, important note, wherever you have the Bunte G
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Hinweis, unsere Motorradtouren werden nur Durchgeführt wenn mindestens 15 Teilnehmer zusammen kommen!
AGB - Deutsch:
1.Weicht die
Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist "IHMTStein"
an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme
erklären, was auch durch Zahlung, bzw. Anzahlung des Reisepreises erfolgen
kann.Mit der Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die in der Anmeldung
angegebenen Reiseteilnehmer diese Bedingungen und den Inhalt der Reiseanmeldung
rechtsverbindlich an.
2. Leistungen und Preise Der Umfang der von "IHMTStein" zu
erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung (Prospekt),
welche am Buchungstag für den Reisezeitraum gültig ist sowie den Angaben in der
Buchungsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und von "IHMTStein" nicht wieder Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind."IHMTStein" ist
verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind aus sachlich
berechtigten Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren,
Abgaben, Tarife u. ä) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das
Ausmaß der Preisänderungen rechtfertigen, wenn zwischen Vertragsabschluss und
dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. In solchen Fällen
werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in
Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer
Preiserhöhung von über 15 % des Reisepreises sind Sie berechtigt, innerhalb
einer Frist von 10 Tagen ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise
zurückzutreten.
3. Bezahlung Mit Vertragsabschluss/Reiseanmeldung wird eine Anzahlung von 50%,-in EURO Euro pro Person- fällig. Der gesamte Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor
Reisebeginn zu zahlen. Bei Anmeldung weniger als einen Monat vor dem
Abreisedatum ist der gesamte Reisepreis sofort bei Buchung zu begleichen. Die vollständige Zahlung
des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Bei
Nichtzahlung der Anzahlung bzw. des vollständigen Reisepreises innerhalb der o.
a. Fristen ist "IHMTStein" berechtigt, die Buchung zu stornieren.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen Sie können jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag ist
"IHMTStein." berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu
verlangen, die sich wie folgt berechnet:• Bis 60 Tage vor Reisebeginn verfällt
die Anzahlung in Höhe von 50% Euro.• Zwischen 59 und 30 Tagen verfallen 40 %
des Reisepreises.• Zwischen 29 und 21 Tagen verfallen 60 % des Reisepreises.•
Bei weniger als 21 Tagen oder Nichtanreise verfällt der gesamte Reisepreis. Die
vorstehenden Entschädigungen sind auch im Falle von Umbuchungen zu zahlen. Als
Rücktritt gelten auch die Fälle, in denen durch unvollständige oder nicht
vorhandene Grenzübertritts- oder sonstige Dokumente die Reise nicht angetreten
werden kann. In allen vorgenannten Fällen steht Ihnen das Recht zu,
"IHMTStein" einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Rücktritt durch "IHMTStein" "IHMTStein" behält sich vor,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn die in der Reiseausschreibung vorgesehene
Teilnehmerzahl-15- nicht erreicht wird, oder wenn die Pflicht, diese Reise
durchzuführen, für "IHMTStein" nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde. Letzteres gilt jedoch nicht, wenn "IHMTStein" die
dazu führenden Umstände zu vertreten hat. In solchen Fällen werden Sie
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführbarkeit
der Reise benachrichtigt und bereits geleistete Zahlungen werden
zurückerstattet. Weitere Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.
6. Haftung "IHMTStein" haftet im Rahmen der Sorg-falts-pflicht für
die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht
für Angaben in Prospekten usw., die nicht von "IHMTStein"
herausgegeben worden sind. Für die zur Durchführung der Reisen in Anspruch
genommenen Hotels, Campingplätze, Transportunternehmen usw. tritt
"IHMTStein" nur als Vermittler auf. Für Leistungsstörungen bei
derartigen Fremdleistungen, die von "IHMTStein" lediglich vermittelt
werden, wird die Haftung von "IHMTStein" ausgeschlossen. Die
vertragliche Haftung von "IHMTStein" als Reiseveranstalter ist auf
den 2-fachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder allein darauf beruht, dass für
den entstandenen Schaden ein von "IHMTStein." eingesetzter
Leistungsträger verantwortlich ist. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt
auch für die deliktische Haftung von "IHMTStein", soweit diese
Sachschäden betrifft und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Im übrigen sind etwaige Schadenersatzansprüche gegen "IHMTStein" aus
unerlaubter Handlung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit
beruhen, ausgeschlossen. "IHMTStein" empfiehlt daher in Ihrem eigenen
Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Ein
Schadenersatzanspruch gegen "IHMTStein" ist zudem insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, welche für eine
von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gelten, ein Anspruch auf
Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für ausländische
Vor-schriften. Soweit Sie das Angebot von "IHMTStein" annehmen, Ihr
Gepäck nicht selbst, sondern durch Begleitfahrzeuge von "IHMTStein"
transportieren zu lassen, geschieht dies auf eigenes Risiko und eine Haftung
von "IHMTStein" für den Verlust bzw. etwaige Beschädigungen des
Gepäcks wird in einem solchen Fall ausgeschlossen. "IHMTStein" haftet
nicht für das Zurückbleiben der Teilnehmer durch Nichteinhaltung der
angesetzten Abfahrtszeiten, für Verspätungen, Änderungen der Fahrrouten oder
sonstige Unregelmäßigkeiten und Schäden, welche durch höhere Gewalt entstanden
sind. "IHMTStein" ist nicht verpflichtet, für eine
Ersatztransportmöglichkeit zu sorgen oder eine Ersatzreise anzubieten, falls
Sie den gebuchten Flug aus eigenem Verschulden versäumen. Dies gilt auch für
Fälle von Flugplanverschiebungen. Sie sind verpflichtet, die jeweiligen
Rückflugzeiten 72 Stunden vor Ihrem Rückflug an der in den Reisedokumenten
bezeichneten Stelle bestätigen zu lassen.
7. Beanstandungen, Mitwirkungspflicht: Bei auftretenden Leistungsstörungen sind
Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
insbesondere alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen
beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Kommen Sie durch
eigenes Verschulden diesen Verpflich-tungen nicht nach, stehen Ihnen insoweit
keine Ansprüche zu. Etwaige Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise "IHMTStein"
gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur
geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert
worden sind. Alle Ansprüche verjähren innerhalb von 6 Mo-naten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Sie sind
für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Führerschein- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falschinformationen oder Nichtinformationen
durch "IHMTStein" bedingt sind. Dies gilt auch, wenn die genannten
Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. In solchen Fällen ist
"IHMTStein" verpflichtet, "IHMTStein" bekannte
Informationen an Sie weiterzuleiten. Sie sind sich der Risiken des
Motorradfahrens, auch abseits befestigter Straßen, bewusst. Sie werden sich als
gesunder Motorradfahrer verantwortungsbewusst, mit einem Motorrad-Führerschein
der Klasse 1, an die Verkehrsregeln halten und sich dem Zustand der befahrenen
Strecken sowie den Gegebenheiten der Verkehrsbedingungen und anderen
Bedingungen verantwortlich stellen sowie auch an die Anweisungen des
Veranstalters/Guide-Leiter halten!
8. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Reiseanmeldung erkennen
Sie für sich und sämtliche in der Reiseanmeldung angegebenen Reiseteilnehmer
diese Bedingungen und den Inhalt der Reiseanmeldung rechtsverbindlich an.
Salvatorische Klausel
9.Sollten Bestimmungen dieser AGB oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Selbiges gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält: Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn oder Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.IHMTStein IHMTIStein und DevasIndienReisen DevasHimalayaReisen behalten sich das Recht vor diese AGB,s zu ändern.2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit in einzelnen Punkten in seinem übrigen Punkten erhalten.3. Insofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Der unwirksame Punkt gilt als eine ersetzt, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
10.
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11..1 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.
12. Gerichtsstand/Gerichtsstand ist Fürth.